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VGH Hessen, 19.09.2014 - 6 B 1109/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 30.05.2014 - 7 L 1326/14
- VGH Hessen, 19.09.2014 - 6 B 1109/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10
Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft; …
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2014 - 6 B 1109/14
Dabei hat sich das Verwaltungsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. November 2011 - 8 C 18.10 - (…juris, Rdnr. 18 f.) auf den Standpunkt gestellt, dass zivilrechtliche Vereinbarungen in Form von nachträglichen vertraglichen Änderungen zur Abwicklung der unerlaubten Geschäfte zwischen den Anlegern und dem ohne Erlaubnis tätigen Unternehmen generell unberücksichtigt blieben.Bei der Festsetzung des Streitwertes orientiert sich der Senat an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23. November 2011 - 8 C 18.10 -, juris) und bemisst die wirtschaftliche Bedeutung der Abwicklungsanordnung (I. des Bescheids) - ebenso wie das Verwaltungsgericht - mit zehn Prozent der zurückzuzahlenden Einlagen, das entspricht einem Streitwertanteil von 631.947,02 EUR; daneben bleibt das für die Abwicklungsanordnung angedrohte Zwangsgeld von 50.000,00 EUR unter IV. a des Bescheids außer Betracht (Punkt 1.7.2 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit).
- VG Frankfurt/Main, 30.05.2014 - 7 L 1326/14
Finanzdienstleistungsaufsicht
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2014 - 6 B 1109/14
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Mai 2014 - 7 L 1326/14.F - wird zurückgewiesen.